Anbieter (Kreditgeber) am Kreditmarkt sind v. a. Geschäftsbanken und sonstige Kreditvermittler sowie die Deutsche Bundesbank als Kreditgeber der Banken (Kreditpolitik); Nachfrager (Kreditnehmer) sind dem Kreditvolumen nach v. a. Unternehmen und öffentliche Gebietskörperschaften. Als Kreditgeschäft wird allgemein jedes Verpflichtungsgeschäft bezeichnet, aufgrund dessen der eine Teil sofort, der andere erst zu einem späteren Zeitpunkt zu leisten hat; in § 1 Kreditwesengesetz (KWG) in der Fassung vom 9. 9. 1998 wird die

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Quellenangabe
Brockhaus, Kreditgeschäfte. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/kredit-bankwesen/kreditgeschäfte