Körperverletzung, die Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit eines Menschen. Die körperliche Unversehrtheit wird durch Artikel 2 Absatz 2 GG als Grundrecht geschützt; in sie darf von Staats wegen nur aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden (z. B. nach § 81 a StPO bei der Entnahme von Blutproben). Das Strafrecht schützt die körperliche Integrität und erfasst Verletzungen derselben in einer Reihe von Tatbeständen: Wegen vorsätzlicher Körperverletzung wird nach § 223 StGB mit Freiheitsentzug

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Quellenangabe
Brockhaus, Körperverletzung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/körperverletzung