Landesplanung, Landes|entwicklung, die Raumordnungskompetenz (Raumordnung) auf Länderebene. Sie umfasst die Summe aller geeigneten Maßnahmen, um einen Raum nachhaltig so gestalten zu können, dass unerwünschte Entwicklungen verhindert und erwünschte ermöglicht beziehungsweise gefördert werden.

Ausgangspunkt der Landesplanung sind zu Beginn des 20. Jahrhunderts Versuche freiwilliger interkommunaler und Kreisgrenzen überschreitender Zusammenarbeit, um Nachteilen und Schäden ungeordneter Industrieansiedlungen und ausufernden Siedlungswachstums (Ballungsgebiet) entgegenzuwirken (z. B. Zweckverband Groß-Berlin 1910, Siedlungsverband Ruhrkohlenbezirk 1920). Um 1930 bestanden bereits mehr als 20 Landesplanungsverbände.

In Deutschland besaß der Bund gemäß Artikel 75

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Quellenangabe
Brockhaus, Landesplanung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/landesplanung