Landfriedensbruch, Straftat, die gegen die öffentliche Sicherheit gerichtet ist; Landfriedensbruch begeht, wer sich 1) an Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder 2) an Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit, die aus einer Menschenmenge in

(32 von 223 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Landfriedensbruch. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/landfriedensbruch