Bereits in der ersten Entwicklungsphase der Leibeigenschaft (bis ins 12. Jahrhundert) vollzog sich das Zusammenfließen von Leib- und Grundherrschaft, wobei die Leibeigenen in der Regel innerhalb der von einem Herrn abhängigen

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Quellenangabe
Brockhaus, Früh- und Hochmittelalter. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/leibeigenschaft/fruh-und-hochmittelalter