Die zweite Entwicklungsphase der Leibeigenschaft (13.–16. Jahrhundert) war strukturell und in der gesellschaftlichen Dynamik entscheidend verändert. In weiten Teilen Frankreichs verschmolzen im 13. Jahrhundert die schollengebundenen, zu gemessenen Diensten und Abgaben verpflichteten Serfs mit der ländlichen Hauptmasse der Vilains (freien Landbewohner), die in überwiegender Zahl persönlich frei und nur mit an ihrem Leihegut haftenden Abgaben belastet waren. Im normannischen England entsprach der Status bäuerlicher Unfreiheit (»serfdom«) des Villein weitgehend dem des französischen Serf, aber

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Quellenangabe
Brockhaus, Spätmittelalter und beginnende Neuzeit. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/leibeigenschaft/spätmittelalter-und-beginnende-neuzeit