Demgegenüber entstand seit dem 15. Jahrhundert durch Beseitigung der Sonderrechte aus der deutschen Ostsiedlung im ostelbischen Brandenburg, Mecklenburg und Pommern, in Teilen Schleswig-Holsteins, Schlesiens und Böhmens, in Polen und Ungarn auf der Basis der Gutsherrschaft die nicht aus persönlicher Abhängigkeit, sondern aus bäuerlicher Schollengebundenheit entwickelte Erbuntertänigkeit. Sie konnte im Extremfall durch Verpfändung und Handel mit

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Quellenangabe
Brockhaus, Wandel der Leibeigenschaft in der Neuzeit. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/leibeigenschaft/wandel-der-leibeigenschaft-in-der-neuzeit