Politik und Recht
Politik
Gemäß der Verfassung vom 5.10.1921 (mehrfach revidiert) ist das Fürstentum Liechtenstein eine konstitutionelle, im Mannesstamm des Hauses Liechtenstein erbliche Monarchie auf parlamentarisch-demokratischer Grundlage. Die Staatsgewalt ist im Fürsten und im Volk verankert.
(32 von 224 Wörtern)Nationalsymbole
Die Nationalflagge wurde 1921 eingeführt; sie ist Blau über Rot geteilt. 1937 wurde im Liek des blauen Streifens die goldene Fürstenkrone eingefügt.
Das Wappen des Fürstentums
(26 von 179 Wörtern)Parteien
Die Parteienlandschaft wird geprägt von der Vaterländischen Union (VU, gegründet 1936)
(11 von 37 Wörtern)Gewerkschaften
Der Liechtensteiner ArbeitnehmerInnenverband (LANV; gegründet 1920) ist für alle Branchen und
(11 von 13 Wörtern)Militär
Liechtenstein unterhält trotz der verfassungsmäßig verankerten allgemeinen Wehrpflicht seit 1868 keine
(11 von 22 Wörtern)Verwaltung
Liechtenstein besteht aus 11 Gemeinden mit ausgeprägtem Selbstverwaltungsrecht. Sie verteilen sich
(11 von 22 Wörtern)Recht
Die ordentliche Gerichtsbarkeit (für Zivil- und Strafsachen) ist dreistufig aufgebaut und besteht aus Landgericht, Obergericht und Oberstem
(17 von 115 Wörtern)Bildungswesen
Das gesamte Erziehungs- und Unterrichtswesen steht unter staatlicher Aufsicht. Allgemeine Schulpflicht besteht im
(13 von 88 Wörtern)Medien
Sechsmal wöchentlich erscheinen die beiden Tageszeitungen des Landes, »Liechtensteiner Vaterland« (Vaduz)
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