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Politik

Gemäß der Verfassung vom 5.10.1921 (mehrfach revidiert) ist das Fürstentum Liechtenstein eine konstitutionelle, im Mannesstamm des Hauses Liechtenstein erbliche Monarchie auf parlamentarisch-demokratischer Grundlage. Die Staatsgewalt ist im Fürsten und im Volk verankert.

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Nationalsymbole

Die Nationalflagge wurde 1921 eingeführt; sie ist Blau über Rot geteilt. 1937 wurde im Liek des blauen Streifens die goldene Fürstenkrone eingefügt. 

Das Wappen des Fürstentums

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Parteien

Die Parteienlandschaft wird geprägt von der Vaterländischen Union (VU, gegründet 1936)

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Gewerkschaften

Der Liechtensteiner ArbeitnehmerInnenverband (LANV; gegründet 1920) ist für alle Branchen und

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Militär

Liechtenstein unterhält trotz der verfassungsmäßig verankerten allgemeinen Wehrpflicht seit 1868 keine

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Verwaltung

Liechtenstein besteht aus 11 Gemeinden mit ausgeprägtem Selbstverwaltungsrecht. Sie verteilen sich

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Recht

Die ordentliche Gerichtsbarkeit (für Zivil- und Strafsachen) ist dreistufig aufgebaut und besteht aus Landgericht, Obergericht und Oberstem

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Bildungswesen

Das gesamte Erziehungs- und Unterrichtswesen steht unter staatlicher Aufsicht. Allgemeine Schulpflicht besteht im

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Medien

Sechsmal wöchentlich erscheinen die beiden Tageszeitungen des Landes, »Liechtensteiner Vaterland« (Vaduz)

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Quellenangabe
Brockhaus, Politik und Recht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/liechtenstein-20/staat-und-recht