Liquidität, die Eigenschaft eines Vermögensgegenstandes, ihn zur Begleichung von Verbindlichkeiten verwenden zu können (absolute Liquidität). Die höchste Liquidität besitzt Geld, da es als gesetzliches Zahlungsmittel jederzeit und in jeder Höhe zur Tilgung von Verbindlichkeiten eingesetzt werden kann. Je nach Schwierigkeitsgrad und nach der Zeit, die für die Umwandlung eines Wirtschaftsguts in Geld benötigt wird, sowie den damit zusammenhängenden Kosten lassen sich unterscheiden: liquide (flüssige) Mittel erster Ordnung (Barliquidität), d. h. Vermögensteile, die unmittelbar zur Zahlung verwendet werden können, wie Kassenbestand, täglich

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Quellenangabe
Brockhaus, Liquidität. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/liquidität