Maßregeln der Besserung und Sicherung, Strafrecht: die neben oder anstelle der Strafe vorgesehenen Maßnahmen zur Besserung von Rechtsbrechern und zum Schutz der Allgemeinheit vor ihnen. Das StGB kennt sechs unterschiedliche Maßregeln: die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63, Maßregelvollzug) oder in einer Entziehungsanstalt

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Quellenangabe
Brockhaus, Maßregeln der Besserung und Sicherung (Strafrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/massregeln-der-besserung-und-sicherung-strafrecht