Medi|enrecht, Sammelbezeichnung für die die verschiedenen Kommunikations- und Wahrnehmungsmittel regelnden gesetzlichen Bestimmungen.

Das Medienrecht umfasst u. a. das Rundfunk-, Presse- und Verlagsrecht sowie das Recht des Films und der Neuen Medien (Internet und Onlinedienste).

Eine einheitliche gesetzliche Regelung des Medienrechts fehlt. Von Bedeutung für die Medien sind sowohl zivilrechtliche (Urheber-, Persönlichkeits-, Wettbewerbsrecht, Bildnisschutz), öffentlich-rechtliche (Rundfunkstaatsvertrag, Landesmediengesetze, Mediendienstestaatsvertrag, Teledienste-, Datenschutz-, Telekommunikationsgesetz) wie auch strafrechtliche Bestimmungen (z. B. zum Jugendschutz). Für einige dieser Bereiche weist das Grundgesetz dem Bund die ausschließliche oder konkurrierende Gesetzgebungskompetenz

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Quellenangabe
Brockhaus, Medienrecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/medienrecht