Meldepflicht, Rechtspflicht, die zuständigen Behörden über bestimmte Vorgänge in Kenntnis zu setzen. Meldepflicht besteht u. a. im Einwohnermeldewesen hinsichtlich der Aufenthaltsmeldung, bei Geburten (Geburtenregister), bei übertragbaren Krankheiten (meldepflichtige Krankheiten), im Gewerberecht, im Wertpapierrecht (Aktie), nach dem Wehrpflichtgesetz und im Rahmen der Sozialversicherung (z. B. Meldepflicht des Arbeitgebers bezüglich der versicherungspflichtigen Beschäftigten).

Im Einwohnermeldewesen wurden in der Bundesrepublik Deutschland durch das Melderechtsrahmengesetz (Abkürzung MRRG) des Bundes vom 16. 8. 1980 in der Fassung vom 19. 4. 2002 bundeseinheitliche Grundzüge für die Meldepflicht geschaffen; die Länder

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Quellenangabe
Brockhaus, Meldepflicht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/meldepflicht