Der gesamte völkerrechtliche Menschenrechtsschutz leidet noch immer darunter, dass er in erster Linie innerstaatlichen Organen übertragen ist. Die völkerrechtlichen Instrumente können nur die Staaten als solche verpflichten. Die Kontrolle über die Erfüllung der völkerrechtlichen Pflichten ist wegen des Fehlens eines internationalen Exekutivorgans und einer internationalen obligatorischen Gerichtsbarkeit sehr erschwert. Nur auf regionaler Ebene (EMRK, AMRK) sind Ansätze für eine internationale Gerichtskontrolle geschaffen worden. Der Zugang des Einzelnen zu einer solchen internationalen Gerichtsbarkeit stößt aber immer noch auf politische Schwierigkeiten, weil

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Quellenangabe
Brockhaus, Entwicklung und Perspektiven der Menschenrechte. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/menschenrechte/entwicklung-und-perspektiven-der-menschenrechte