Mietvertrag, die Rechtsform der Begründung von Mietverhältnissen. Der Mietvertrag kommt zustande, wenn zwischen Mieter und Vermieter hinsichtlich der entscheidenden Elemente des Vertrages Willensübereinstimmung besteht, insbesondere über die Mietsache, den Zeitpunkt des Beginns des Mietverhältnisses sowie die Miete. Der Abschluss kann grundsätzlich mündlich erfolgen. Wird jedoch ein Mietvertrag über Wohnraum, der für eine bestimmte Zeit gelten soll, aber länger als ein Jahr, nicht schriftlich abgeschlossen, so kommt nur ein Mietvertrag auf unbestimmte Zeit zustande (§ 550 BGB). Im Regelfall werden Mietverträge über

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Quellenangabe
Brockhaus, Mietvertrag. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/mietvertrag