Ministerverantwortlichkeit, die besondere Verantwortlichkeit der Inhaber staatsleitender Ämter (Regierungschef, Minister) für die Verfassungs- und Gesetzmäßigkeit sowie für die politische Zweckmäßigkeit der eigenen Handlungen und Unterlassung sowie für die Handlungen des Staatsoberhauptes, für die der Minister durch Gegenzeichnung die Verantwortung übernommen hat. Die Ministerverantwortlichkeit kann rechtlich durch die Möglichkeit einer verfassungsgerichtlichen Ministeranklage gewährleistet sein und erstreckt sich dann auf die Kontrolle der Verfassungs- und Gesetzmäßigkeit des politischen Handelns oder Unterlassens

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Quellenangabe
Brockhaus, Ministerverantwortlichkeit (Österreich). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/ministerverantwortlichkeit-österreich