Mutter [althochdeutsch muoter, ursprünglich Lallwort], die Frau im Verhältnis zu ihrem Kind; im biologischen, medizinischen und rechtlichen Sinn die Frau, die das Kind geboren hat (§ 1591 BGB; bei einer künstlichen Fortpflanzung die den Embryo austragende Mutter, nicht die genetische Mutter, In-vitro-Fertilisation, Embryonenschutzgesetz); im rechtlichen Sinn auch die Adoptivmutter. Im übertragenen Sinn wird der Begriff auch auf Pflanzen (Mutterpflanze) und Tiere (Muttertier) bezogen. Der Begriff Mutter ist Gegenstand zahlreicher Forschungen und Diskussionen auf sozial- und naturwissenschaftlicher Ebene sowie unter juristischen und

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Quellenangabe
Brockhaus, Mutter. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/mutter-20