Neutralisierung, Völkerrecht: der durch Vertrag oder freiwillig bewirkte Zustand der Neutralität eines Staates oder der Entmilitarisierung oder sonstigen Befriedung eines Gebiets, Gebietsteiles oder Gewässers, um die

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Quellenangabe
Brockhaus, Neutralisierung (Völkerrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/neutralisierung-völkerrecht