Notar [althochdeutsch notāri, von (mittel)lateinisch notarius »öffentlicher Schreiber«, zu lateinisch notarius »zum (Schnell)schreiben gehörig«] der, -s/-e, unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes (des Notariats), der zur Beurkundung von Rechtsvorgängen und zu anderen Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege innerhalb der freiwilligen Gerichtsbarkeit berufen ist. Gesetzliche Grundlage bildet die Bundesnotarordnung (BNotO) vom 24. 2. 1961 (mit

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Quellenangabe
Brockhaus, Notar. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/notar