Notenbank, ursprünglich jede Bank, die das Recht zur Ausgabe von Banknoten hatte. Heute ist in fast allen Staaten dieses Notenausgaberecht bei einer vom Staat errichteten und/oder kontrollierten Zentralnotenbank (Zentralbank, Nationalbank) monopolisiert (Notenprivileg, Notenausgabemonopol). Aufgaben einer solchen Zentralnotenbank sind die Versorgung der Wirtschaft mit Zahlungsmitteln, Erleichterung der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, Regulierung des Geldvolumens entsprechend den Bedürfnissen der Wirtschaft, Sicherung der Stabilität des inneren und äußeren Wertes der Währung (nach Auffassung des Keynesianismus auch Einbeziehung in die antizyklische Konjunkturpolitik), Ausgleich der Zahlungsbilanz

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Quellenangabe
Brockhaus, Notenbank. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/notenbank