Notstandsverfassung, die verfassungsrechtlichen Regeln, nach denen die Staatsorgane zur Abwehr besonderer Notlagen ermächtigt werden. Die Notstandsverfassung wird durch einfache Notstandsgesetze (insbesondere Gesetze zum Zivilschutz, die Sicherstellungsgesetze, Gesetze zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses) näher ausgestaltet. Das Grundgesetz beschränkte sich ursprünglich auf nur wenige und lückenhafte Bestimmungen, auf deren Grundlage die Staatsorgane Notsituationen begegnen konnten. Nach langen Vorbereitungen und lebhaften öffentlichen Auseinandersetzungen (außerparlamentarische Opposition) verabschiedete der Deutsche Bundestag am 24. 6. 1968 das Siebzehnte Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes; es enthält

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Quellenangabe
Brockhaus, Notstandsverfassung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/notstandsverfassung