NS-Prozesse, Gerichtsverfahren, in denen nationalsozialistische Gewaltverbrechen zur Anklage gebracht werden.

Die ersten Strafprozesse fanden in den vier Besatzungszonen Deutschlands wenige Monate nach Zerschlagung des Hitler-Regimes statt (Verfahren vor Militärgerichten und sowjetischen Militärtribunalen); Rechtsgrundlagen waren das Kontrollratsgesetz Nummer 10 vom 20. 12. 1945 (1956 aufgehoben) und die Direktive Nummer 38 des Alliierten Kontrollrats vom 20. 10. 1946 (Kriegsverbrecherprozesse). Die Zahl der von deutschen Strafverfolgungsbehörden wegen NS-Verbrechen geführten Prozesse hatte 1948/49 einen

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Quellenangabe
Brockhaus, NS-Prozesse. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/ns-prozesse