Nutzen, Volkswirtschaftslehre: einerseits die auf subjektiver Einschätzung beruhende potenzielle Eigenschaft eines Gutes, das Wohlbefinden eines Wirtschaftssubjektes zu erhöhen, andererseits das Ausmaß der Wohlfahrtssteigerung eines Individuums aufgrund des Konsums (der Nutzung) eines Gutes.

Der Nutzen (in letzterem Sinn) hat entscheidende Bedeutung für den Wert eines Gutes, da er dessen Eignungsgrad zur Erfüllung des individuell bestimmten Zwecks angibt.

Der Wert, den ein Konsument einem Gut beimisst, bestimmt den Höchstbetrag der Gegenleistung (Menge eines anderen Gutes oder Geldbetrag), die

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Quellenangabe
Brockhaus, Nutzen (Volkswirtschaftslehre). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/nutzen-volkswirtschaftslehre