Nutzung (Recht)
Nutzung, Recht: die Frucht einer Sache oder eines Rechts sowie darüber
(11 von 31 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?
Quellenangabe
Brockhaus,
Nutzung (Recht).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/nutzung-recht