Ordnungswidrigkeiten, rechtswidrige und vorwerfbare Handlungen, die gegen die Vorschriften eines Gesetzes verstoßen, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt; als »Verwaltungsunrecht« sind Ordnungswidrigkeiten Taten ohne kriminellen Gehalt und infolgedessen mit Geldbuße, nicht mit (Kriminal-)Strafen bedroht.

Ordnungswidrigkeiten sind in zahlreichen Bundes- und Landesgesetzen (z. B. des Bau- oder des Straßenverkehrsrechts) normiert. Das (Bundes-)Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (Abkürzung OWiG) in der Fassung vom 19. 2. 1987 bildet im

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Quellenangabe
Brockhaus, Ordnungswidrigkeiten. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/ordnungswidrigkeiten