Die Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben ist seit dem 1. 12. 1997 in Deutschland im »Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen« (Transplantationsgesetz, TPG) gesetzlich geregelt. Ausgangspunkt des TPG ist ein Interessenausgleich zwischen dem Schutz des Persönlichkeitsrechts und des Lebens von potenziellen Organspendern und potenziellen Organempfängern. Das TPG regelt die zivil- und strafrechtliche Absicherung der Organspende sowie die gesundheitsrechtliche Absicherung der Organübertragung. Das TPG gilt grundsätzlich für die Spende und Entnahme aller menschlichen Organe, Organteile oder Gewebe

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Quellenangabe
Brockhaus, Rechtliche Grundlagen. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/organspende/rechtliche-grundlagen