Organspende, die Bereitschaft eines Menschen, nach seinem Tod (postmortale Organspende) oder zu Lebzeiten (Lebendspende) ohne Gegenleistungen

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Geschichte der Organspende

Ende des 19.  Jahrhunderts entstand – zunächst experimentell – das Behandlungskonzept, ein funktionsunfähig gewordenes Organ durch ein gesundes zu ersetzen. Neben den operativ-technischen Anforderungen und der damals nur in Ansätzen erkannten Bedeutung der Immunologie stand von Anfang an die Frage im Vordergrund, woher diese gesunden Organe stammen könnten, mit denen tödliche Krankheitsverläufe durch Organversagen erfolgreich behandelt werden sollten. Frühe Behandlungsversuche nutzten Nieren von Tieren (1906 Schwein, Ziege, 1910 Affe), die an die Armgefäße beziehungsweise Oberschenkelgefäße von Patienten

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Rechtliche Grundlagen

Die Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben ist seit dem 1. 12. 1997 in Deutschland im »Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen« (Transplantationsgesetz, TPG) gesetzlich geregelt. Ausgangspunkt des TPG ist ein Interessenausgleich zwischen dem Schutz des Persönlichkeitsrechts und des Lebens von potenziellen Organspendern und potenziellen Organempfängern. Das TPG regelt die zivil- und strafrechtliche Absicherung der Organspende sowie die gesundheitsrechtliche Absicherung der Organübertragung. Das TPG gilt grundsätzlich für die Spende und Entnahme aller menschlichen Organe, Organteile oder Gewebe

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Organisation der Organspende

Die Organisation der Organspende in Deutschland ergibt sich aus den Vorgaben des TPG und ist aufgeteilt in die Bereiche Organspende, Organvermittlung und Transplantation. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) fungiert als Koordinierungsstelle und organisiert und begleitet alle Aufgaben im Zusammenhang mit der Organspende von der Hirntoddiagnostik bis zum Transport

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Einstellung in der Gesellschaft zur Organspende

Die Rechtssicherheit durch das TPG und die Erfolge in der Transplantationsmedizin haben dazu geführt, dass sich die Organspende zu einem gesellschaftlich akzeptierten Thema entwickelt hat. Sinn und Nutzen der postmortalen Organspende als erster Schritt in der Behandlungskette bei akutem oder chronischem Organversagen sind anerkannt. Transplantationen gelten als etablierte Behandlung für diese Patienten. Nach einer 2016 durchgeführten repräsentativen Umfrage durch die Bundeszentrale

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Literatur

History of transplantation, hg. v. P. I. Terasaki (Los Angeles, Kalifornien, 1991);
H.-P. Schlake u.
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Quellenangabe
Brockhaus, Organspende. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/organspende