Petition [lateinisch, zu petere »(er)bitten«] die, -/-en, Bitte, Gesuch, besonders die Eingabe an Staatsoberhaupt, Volksvertretung und Behörde. Die zum Petitionsrecht ausgestaltete Befugnis, Petitionen zu stellen, war ursprünglich ein Recht der Volksvertretung gegenüber dem Herrscher. Seit dem 19. Jahrhundert erstarkte es zum Recht des Einzelnen. In Deutschland genießt das Petitionsrecht Grundrechtsschutz; Artikel 17 GG gibt jedermann das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit

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Quellenangabe
Brockhaus, Petition. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/petition