Die politische Willensbildung in der Bundesrepublik Deutschland gehört nach Verfassungsrecht und Verfassungswirklichkeit zum Typus »pluralistische Demokratie«; politische Willensbildung erfolgt hier im Rahmen einer vielgliedrigen, demokratischen politischen Ordnung, die den Bürgern Grundrechte, autonome Interessenorganisation und Beteiligung bei der Wahl und Abwahl des politischen Führungspersonals garantiert und deren Staatsmacht durch Verfassung und Recht sowie durch institutionelle Sicherungen (»checks and balances«) beschränkt ist.

In der politischen Willensbildung Deutschlands kommt – auf der Basis freier, gleicher, allgemeiner und geheimer Wahlen – dem Parlament, den Parteien, den

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Quellenangabe
Brockhaus, Formen der politischen Willensbildung in Demokratien. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/politische-willensbildung/formen-der-politischen-willensbildung-in-demokratien