Die Verfassung (Artikel 41) garantiert die Religionsfreiheit. Staat und Kirche sind seit 1911 gesetzlich getrennt. Alle Religionsgemeinschaften sind rechtlich gleichgestellt. Die in der Verfassung von 1933 de facto gegebene Stellung der katholischen Kirche als Staatskirche wurde durch die

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Quellenangabe
Brockhaus, Religion. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/portugal/bevölkerung-und-religion/religion