Pressefreiheit, die Freiheit, Tatsachen, Meinungen (Gedanken), Stellungnahmen und Wertungen durch jede Art von Druckerzeugnissen (z. B. Bücher, Zeitungen, Flugblätter) zu verbreiten.  

Die Pressefreiheit wird in Deutschland als besondere Ausprägung der Meinungsfreiheit durch Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 GG zusammen mit dem Recht der freien Berichterstattung durch Rundfunk und Film verfassungsrechtlich gewährleistet. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist für eine Beurteilung der inhaltlichen Zulässigkeit von Äußerungen der Presse (z. B. scharfe Kritik an Missständen), ungeachtet der

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Quellenangabe
Brockhaus, Pressefreiheit. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/pressefreiheit