Presserecht, die Gesamtheit der für die Presse, d. h. gedruckte Publikationen, geltenden Rechtsnormen.

Das Presserecht regelt die Befugnisse und Pflichten der Presse unter besonderer Berücksichtigung der Pressefreiheit einerseits und des Schutzes der Persönlichkeitsrechte andererseits. Presserechtliche Bestimmungen sind in Deutschland v. a. in den Landespressegesetzen enthalten, die an die Stelle des Reichspressegesetzes vom 7. 5. 1874 getreten sind.

Der Bund war berechtigt, über die allgemeinen Rechtsverhältnisse der Presse Rahmenvorschriften zu erlassen (Artikel 75 Nummer 2 GG alter Fassung), hat jedoch davon keinen Gebrauch

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Werke

Weiterführende Literatur:

F. Riklin: Schweizerisches Presserecht (Bern 1996);
Presserecht. Kommentar zu den
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Quellenangabe
Brockhaus, Presserecht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/presserecht