Im 1815 geschaffenen europäischen System restaurativer Ordnung stellte sich Preußen gegen jede auch nur andeutungsweise revolutionäre Änderung. Die hardenbergschen Reformen wurden immer mehr behindert, bis 1819 mit H. von Boyen, K. W. G. von Grolman, W. von Humboldt und K. F. von Beyme wichtige Reformminister zurücktraten. Auf die lokale Ebene (Selbstverwaltung v. a. der Städte) beschränkt, stagnierte die Verfassungsentwicklung, doch garantierte das überwiegend liberale Beamtentum – v. a. im Kultus- und Justizministerium – neben Einheit und Kontinuität des Staates auch (in eingeschränktem Maß) den Fortbestand des reformerischen Erbes.

Die

(80 von 1213 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?

Quellenangabe
Brockhaus, Restauration, Revolution, Reichsgründung 1815–71. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/preussen-30/restauration-revolution-reichsgrundung-1815-71