Prozess [mittellateinisch process »Erlass«, »gerichtliche Entscheidung«, über mittellateinisch processus »Rechtsstreit« von lateinisch processus »Fortgang«, »Verlauf«] der, -es/-e,  Recht: der Rechtsgang, der Rechtsstreit, das Verfahren vor einem Rechtspflegeorgan, meist einem Gericht, das auf ein bestimmtes Rechtspflegeziel, typischerweise auf eine Entscheidung dieses Organs, ausgerichtet ist. Das Verfahren wird geregelt durch das Prozessrecht (Verfahrensrecht). Dieses ist für die einzelnen Prozessarten (Zivilprozess,

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Quellenangabe
Brockhaus, Prozess (Recht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/prozess-recht