Recht, im objektiven Sinn die Gesamtheit staatlich institutionalisierter Regeln, die zueinander in einer gestuften Ordnung stehen und menschliches Verhalten anleiten oder beeinflussen (Rechtsordnung). Als Recht im subjektiven Sinn wird dagegen der Anspruch bezeichnet, der für einen Berechtigten aus dem objektiven Recht erwächst. Das Recht als

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Werke

Weiterführende Literatur:

K. Engisch: Einführung in das juristische Denken, hg. v. T. Würtenberger u.
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Quellenangabe
Brockhaus, Recht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/recht