Rechtsbeistand, 1) im engeren Sinn Berufsbezeichnung für Personen, die, ohne Rechtsanwalt zu sein, nach dem Rechtsberatungsgesetz alter Fassung die Erlaubnis besitzen, geschäftsmäßig fremde Rechtsangelegenheiten zu

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Quellenangabe
Brockhaus, Rechtsbeistand. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/rechtsbeistand