Rechts|philosophie, Wissenschaftszweig, der sowohl der Philosophie als auch der Rechtswissenschaft (so institutionell in Deutschland) sowie der Politikwissenschaft zugeordnet werden kann und sich mit Ursprung, Zweck, Struktur, Legitimation, gesellschaftlicher Rolle und Geltung des Rechts befasst. Die Bezeichnung Rechtsphilosophie ist erst Ende des 18. Jahrhunderts entstanden, die Probleme, mit denen sie sich befasst, wurden vorher unter Titeln wie Naturrecht oder »moral philosophy« behandelt. Von der Rechtsgeschichte und der Rechtssoziologie unterscheidet sich die Rechtsphilosophie zum einen dadurch, dass sie sich in ihrem beschreibenden Teil

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Quellenangabe
Brockhaus, Rechtsphilosophie. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/rechtsphilosophie