Die Bundesrepublik Deutschland ist durch das Grundgesetz als Staat gesetzmäßiger Freiheit verfasst und unter den Primat des Rechts und der sittlichen Idee der Gerechtigkeit gestellt. Die Entscheidung für den Rechtsstaat als elementares Verfassungsprinzip ergibt sich aus der Gesamtschau der Normen und v. a. aus der Bestimmung, dass die Staatsgewalt durch besondere Organe der Gesetzgebung, der Verwaltung und der Rechtsprechung ausgeübt wird und die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung an Gesetz und Recht gebunden sind (Artikel 20

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Quellenangabe
Brockhaus, Der Rechtsstaat des Grundgesetzes. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/rechtsstaat/der-rechtsstaat-des-grundgesetzes