Die Bindung der EU an rechtsstaatliche Grundsätze, nach Artikel 23 Absatz 1 GG Voraussetzung für die deutsche Mitwirkung an der Verwirklichung des vereinten Europas, ist in Artikel 2 des Vertrages über die Europäische Union (EUV)

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Quellenangabe
Brockhaus, Rechtsstaat und Europäische Union. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/rechtsstaat/rechtsstaat-und-europäische-union