Reparation [spätlateinisch reparatio »Instandsetzung«, zu lateinisch reparare »wiederherstellen«, »erneuern«] die, -/-en, Plural, Völkerrecht: die dem Besiegten eines Krieges unter Berufung auf dessen Verantwortlichkeit für die Entstehung des Krieges vertraglich auferlegten Geld-, Sach- und Dienstleistungen zur Wiedergutmachung der von den Siegerstaaten erlittenen Verluste und Schäden.

Als Rechtfertigung der Auferlegung von Reparationen wird seit dem Versailler Vertrag

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Quellenangabe
Brockhaus, Reparation (Völkerrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/reparation-völkerrecht