Die assistierte Reproduktion nach Kryokonservierung des Embryos (KRYO) ist im Ausland vielfach für mehrzellige Embryonen bis hin zur Blastozyste erlaubt. In Deutschland können überzählige Eizellen im 2-PN-Stadium (Vorkernstadium), d. h. vor Abschluss der Befruchtung, in Übereinstimmung mit dem Embryonenschutzgesetz kryokonserviert werden, wenn anlässlich

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Quellenangabe
Brockhaus, Kryokonservierung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/reproduktionsmedizin/kryokonservierung