Restschuldbefreiung, Insolvenzrecht: ab 1. 1. 1999 mögliche Befreiung des Schuldners, soweit es sich um eine natürliche Person handelt (z. B. einen Verbraucher, einen Einzelunternehmer), von den im Insolvenzverfahren nicht erfüllten Verbindlichkeiten gegenüber

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Quellenangabe
Brockhaus, Restschuldbefreiung (Insolvenzrecht). http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/restschuldbefreiung-insolvenzrecht