Insolvenzverfahren, Verfahren zur gemeinschaftlichen Befriedigung der Gläubiger eines Schuldners, entweder durch Verwertung des Vermögens des Schuldners und Verteilung des Erlöses oder durch Festlegung einer abweichenden Regelung – insbesondere zum Erhalt eines Unternehmens – in einem Insolvenzplan. Diese Gesamtvollstreckung tritt an die Stelle der Einzelzwangsvollstreckung. Das Insolvenzverfahren ist in der am 1. 1. 1999 in Kraft getretenen Insolvenzordnung (InsO) vom 5. 10. 1994 geregelt.

Die Einleitung des Insolvenzverfahrens setzt voraus, dass ein Eröffnungsgrund gegeben ist, nämlich Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO, allgemeiner Eröffnungsgrund). Die InsO erleichtert die

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Werke

Weiterführende Literatur:

K. Amonn u. F. Walther: Grundriss des Schuldbetreibungs- u. Konkursrechts (Bern
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Quellenangabe
Brockhaus, Insolvenzverfahren. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/insolvenzverfahren