Richter, unabhängiges Organ der Rechtspflege, durch das der Staat oder ein anderer Hoheitsträger seine Recht sprechende Gewalt ausübt.

Rechtsstellung: In Deutschland ist der Richter nicht Beamter, sondern steht in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat (Richterverhältnis). Dies wird durch das Deutsche Richtergesetz (DRiG) in der Fassung vom 19. 4. 1972 (mit Änderungen) und die Richtergesetze der Länder zum Ausdruck gebracht. Richter sind sachlich und persönlich unabhängig und nur an das Recht gebunden (Artikel 97 Absatz 1 GG). Sachliche Unabhängigkeit bedeutet, dass

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Quellenangabe
Brockhaus, Richter. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/richter-20