Sachbeschädigung, die vorsätzliche und rechtswidrige Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache. Als Beschädigung gilt die nicht ganz unerhebliche Verletzung der Substanz einer Sache, auch der äußeren Erscheinung oder der Form einer

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Quellenangabe
Brockhaus, Sachbeschädigung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/sachbeschädigung