Scheck der, -s/-s, amerikanisch Check [tʃek], englisch Cheque [tʃek], eine auf den Namen des Empfängers (Schecknehmer) oder auf den Inhaber ausgestellte, übertragbare Anweisung an eine Bank (Bezogene), eine Geldsumme zulasten des Girokontos des Ausstellers zu zahlen.

Rechtsgrundlagen in Deutschland sind das Scheckgesetz vom 14. 8. 1933 (mit Änderungen), das im Wesentlichen mit dem internationalen Genfer Abkommen über ein einheitliches Scheckgesetz vom 19. 3. 1931 übereinstimmt, sowie der zwischen bezogener Bank und Aussteller geschlossene Scheckvertrag nebst Scheckbedingungen. Da der

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Quellenangabe
Brockhaus, Scheck. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/scheck-20