Schuldrechtsänderungsgesetz, Kurzbezeichnung für das Artikelgesetz vom 21. 9. 1994, in Kraft seit 1. 1. 1995, das besonders der langfristigen Anpassung beziehungsweise Überleitung von schuldrechtlichen Nutzungsverhältnissen an Grundstücken im Beitrittsgebiet an beziehungsweise in allgemeine Pachtverhältnisse nach BGB dient. In der DDR waren bestimmte Rechtsformen der vertraglichen Nutzung von Grundstücken entwickelt worden (Nutzungsrecht), die es nicht erlaubten, unmittelbar mit dem Einigungsvertrag eine generelle Anpassung an das bundesdeutsche Recht vorzunehmen.

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Quellenangabe
Brockhaus, Schuldrechtsänderungsgesetz. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/schuldrechtsänderungsgesetz