Schuld|übernahme, die Übernahme einer Schuld durch einen Dritten, der an die Stelle des bisherigen Schuldners tritt (privative Schuldübernahme, befreiende Schuldübernahme; § 414 BGB). Die Schuldübernahme ist damit das Gegenstück zur Abtretung

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Quellenangabe
Brockhaus, Schuldübernahme. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/schuldubernahme