Mit der Wiedervereinigung wurde die Aufgabe einer Neuregelung dem gesamtdeutschen Gesetzgeber aufgetragen, der gemäß Artikel 31 Einigungsvertrag bis spätestens 31. 12. 1992 eine neue, für beide Teile Deutschlands bessere Regelung hinsichtlich des Schutzes für das vorgeburtliche Leben und der verfassungskonformen Bewältigung von Konfliktsituationen schwangerer Frauen erarbeiten sollte.

Nach wiederum kontrovers geführter politischer Debatte beschloss der Bundestag das Schwangeren- und Familienhilfegesetz vom 27. 7. 1992, wonach der Schwangerschaftsabbruch außer in den Fällen der Gefahr für die Mutter (medizinische Indikation) oder der Schädigung des Kindes

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Quellenangabe
Brockhaus, Rechtsentwicklung nach der Wiedervereinigung und derzeitige Rechtslage. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/schwangerschaftsabbruch/rechtsentwicklung-nach-der-wiedervereinigung-und-derzeitige-rechtslage