Schon das »Parteiprogramm« der NSDAP von 1920 kündigte im Rückgriff auf die Forderungen des Antisemitismus des 19. Jahrhunderts den Ausschluss der Juden aus der »Volksgemeinschaft« an. In seinem Buch »Mein Kampf«

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Enteignung und Entrechtung: antijüdische Maßnahmen 1933-39

Am 1.4.1933 inszenierte die NS-Führung den Boykott jüdischer Geschäfte, der von Ausschreitungen der SA gegenüber Juden begleitet war. Die antisemitischen Maßnahmen des Staates begannen v. a. mit der Ausgliederung von Menschen jüdischer Herkunft aus der Beamtenschaft (Gesetz vom 7.4.1933; »Arierparagraph«; Rassengesetze). Durch die Nürnberger Gesetze, insbesondere durch das Reichsbürgergesetz vom 15.9.1935 mit zahlreichen Verordnungen wurde die Emanzipation der Juden (rechtliche Gleichstellung im Deutschen Reich 1871, s. dazu Judentum (Geschichte)) rückgängig gemacht. Sie verloren ihre politischen Rechte und wurden zu Staatsbürgern zweiter

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Die Vernichtung des europäischen Judentums

Mit Beginn des Zweiten Weltkrieges erreichte die Verfolgung der Jüdinnen und Juden eine neue Eskalationsstufe. Bereits in einer Reichstagsrede am 30. 1.1939 hatte Hitler dem angeblich zum Krieg hetzenden »Weltjudentum« den Untergang angedroht. Nach dem Überfall auf Polen verfolgte die NS-Führung verschiedene Pläne zur Deportation der verbleibenden jüdischen Bevölkerung in »Judenreservate« (1939–41; in Polen, u. a. Lublin, oder Madagaskar). Auch wenn derartige Pläne weitgehend nicht realisiert wurden, gelten sie nicht zuletzt

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Quellenangabe
Brockhaus, Antisemitismus als Staatsdoktrin: Vom »Judenboykott« zur fabrikmäßigen Vernichtung. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/shoah-20/antisemitismus-als-staatsdoktrin-vom-judenboykott-zur-fabrikmässigen-vernichtung