Am 1.4.1933 inszenierte die NS-Führung den Boykott jüdischer Geschäfte, der von Ausschreitungen der SA gegenüber Juden begleitet war. Die antisemitischen Maßnahmen des Staates begannen v. a. mit der Ausgliederung von Menschen jüdischer Herkunft aus der Beamtenschaft (Gesetz vom 7.4.1933; »Arierparagraph«; Rassengesetze). Durch die Nürnberger Gesetze, insbesondere durch das Reichsbürgergesetz vom 15.9.1935 mit zahlreichen Verordnungen wurde die Emanzipation der Juden (rechtliche Gleichstellung im Deutschen Reich 1871, s. dazu Judentum (Geschichte)) rückgängig gemacht. Sie verloren ihre politischen Rechte und wurden zu

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Quellenangabe
Brockhaus, Enteignung und Entrechtung: antijüdische Maßnahmen 1933-39. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/shoah-20/antisemitismus-als-staatsdoktrin-vom-judenboykott-zur-fabrikmässigen-vernichtung/enteignung-und-entrechtung-antijudische-massnahmen-1933-39